Bei dem Wort Kinderarbeit denkt man sofort an die Fabrikkinder der industriellen Revolution und die schlechten Bedingungen, unter denen die Kinder damals arbeiten mussten. Heutzutage ist diese ausbeuterische Kinderarbeit noch immer ein Problem – laut der UNICEF muss jedes 8. Kind im Alter von 5–14 Jahren Vollzeit arbeiten. Doch diese Arbeit beschränkt sich meist auf Entwicklungs- und Schwellenländer.
In Deutschland ist, wie in vielen anderen westlichen Staaten auch, die Kinderarbeit zum großen Teil verboten oder mit strengen Gesetzen geregelt. Vor allem das Jugendarbeitsschutzgesetz ist dafür verantwortlich, die Tätigkeiten von unter 18-Jährigen in einen annehmbaren gesetzlichen Rahmen zu bringen. Es legt fest, dass das Arbeiten unter 15 Jahren verboten ist. Ausnahmen findet man in der Landwirtschaft und auch beim, Zeitungsaustragen, die beide schon ab 13 Jahren ausgeführt werden dürfen. Wichtig dabei ist, dass die Schule noch genug Raum hat: Die neun- bzw. zehnjährige Schulpflicht gilt für alle Kinder in Deutschland und macht das Arbeiten vor dem 15. Lebensjahr auch kaum möglich. Jugendliche, die mit 15 Jahren ihren Schulabschluss haben und eine Ausbildung beginnen, werden von dem Gesetz auch weiterhin geschützt: Sie haben zum Beispiel eine Arbeitszeitbeschränkung und Anspruch auf mehr Urlaubstage als erwachsene Arbeitnehmer.
Doch neben der rechtlichen Ebene gibt es auch noch eine andere: Laut dem Spiegel arbeiten 40 % der 12- bis 16-jährigen Deutschen in einem Job – nebenher zur Schule. Die Filmbranche ist dafür nur ein sichtbares Beispiel – andere tragen Zeitungen aus oder betreuen die Kinder von Bekannten. Viele finden Anerkennung in ihrer Arbeit und üben sie freiwillig aus. Diese Art der Kinderarbeit ist also kaum mit den furchtbaren Zuständen von vor 100 Jahren zu vergleichen.